Was kostet ein Tierarztbesuch?
Wer sich einen Hund oder eine Katze zulegen möchte, denkt zunächst an lange Spaziergänge in der Sommersonne und lauschige Kuschelstunden auf der Couch. Womit sich die wenigsten Halter:innen zu Beginn auseinandersetzen, sind die Kosten für Besuche bei Tierärzt:innen. Das böse Erwachen kommt meist erst mit der ersten saftigen Rechnung.
Umso wichtiger ist es, dass Halter:innen wissen, was auf sie zukommt. Neben der Grundstruktur der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) möchten wir Ihnen anhand einiger Beispiele erläutern, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie sich vor hohen Kosten schützen können.
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Warum wir Tierarztkosten als so hoch empfinden
Auch wenn es manchmal so scheint, entstehen die Rechnungen von Tierärzt:innen nicht durch Auswürfeln. Dennoch ist die Rechnungshöhe, die selbst bei kleineren Behandlungen von Katzen und Hunden erreicht wird, für viele Tierhalter:innen überraschend.
Diese Wahrnehmung kommt in der Regel dadurch zustande, dass wir durch das deutsche Krankenversicherungssystem selbst nur selten in Kontakt mit den wahren Kosten kommen, die auch bei unseren Arzt- und Krankenhausbesuchen anfallen.
Für unsere Haustiere sind wir sozusagen die private Krankenkasse. Unsere Aufgabe ist damit klar: Für die Gesundheitskosten unserer Lieblinge aufkommen. Ähnlich wie eine Krankenkasse sollten wir aber auch genauer hinschauen und Tierarztkosten überprüfen, vergleichen und im Zweifelsfall die Tierärztin bzw. den Tierarzt wechseln.
Grundlage für die Tierarztkosten ist die GOT
Preise entstehen bei Tierärzt:innen nicht willkürlich. Sie basieren auf der sogenannten Gebührenordnung der Tierärzte (GOT). In dieser Gebührenaufstellung sind alle tierärztlichen Leistungen enthalten. Sie bietet damit die Basis für die Abrechnung. Für jede Tätigkeit ist in der GOT ein Mindestsatz festgelegt, der für die Dienstleistung abzurechnen ist.
Durch den Mindestsatz werden zwei Dinge garantiert: Erstens, dass Tierärzt:innen mit einem Mindestertrag rechnen können. Zweitens schiebt man aggressivem Preisdumping, das zulasten anderen Tierärzt:innen und der Behandlungsqualität geht, einen Riegel vor.
1-facher, 2-facher oder 3-facher Satz?
Beim Mindestsatz spricht man auch vom sogenannten 1-fachen Satz. Und wo es einen 1-fachen Satz gibt, existieren auch ein 2-facher und 3-facher Satz. Warum das so ist? Tierärzt:innen erhalten so einen Abrechnungsrahmen, in dem sie sich bewegen können. Ist eine Behandlung etwa durch die Voraussetzungen eines Tiers besonders aufwendig oder schwierig, dürfen Tierärzt:innen für die gleiche Behandlung statt 40 Euro auch 80 Euro (2-facher Satz) oder 120 Euro (3-facher Satz) berechnen.
Auch das Preisniveau in der Umgebung der Praxis findet seine Berücksichtigung in der Abrechnung. Immerhin müssen Tierärzt:innen auch ihre Miete und die Personalkosten über den Abrechnungssatz geltend machen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. So etwa berechnen Tierärzt:innen auf dem platten Land häufig nur den 1-fachen Satz für eine Behandlung.
Für die gleiche Behandlung müssen Tierhalter:innen im Zentrum von München dagegen den 3-fachen Satz zahlen. Damit haben Sie als Halter:in aber auch einen entscheidenden Vorteil: Sie haben eine gewisse Kostentransparenz, da Sie in der GOT selbst nachschauen können, was eine Leistung kosten darf. Somit sind auch die Kosten für einen Tierarztbesuch in gewisser Weise nach oben hin gedeckelt.
Achtung: Nachts, an Wochenenden und Feiertagen wird’s richtig teuer!
Die klassischen Abrechnungssätze gelten nur zu den regulären Öffnungszeiten unter der Woche. Kein Wunder, auch Tierärzt:innen arbeiten schließlich nicht dauerhaft am Wochenende sowie an Feiertagen oder schieben Nachtdienste. Kommt es dennoch nachts, an Wochenenden oder Feiertagen zu einem Notfall, greift der sogenannte 4-fache Satz. Was das für Sie bedeutet? Mit Lappalien sollten Sie zu diesen Zeiten am besten nicht bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt aufschlagen. Der 4-fache Satz gilt etwa von Freitagabend bis Montagmorgen.
Eine Rechnungsposition ist nicht alles
In den seltensten Fällen ist es mit einer Rechnungsposition getan. Vielmehr summieren sich in der Regel mehrere Dienstleistungen wie etwa eine allgemeine Beratung, eine Untersuchung des Allgemeinzustands, das Verabreichen einer Injektion und beispielsweise die Analyse einer Kotprobe.
Hinzu kommen weitere Kosten für Material und Medikamente. Damit ergibt sich zunächst der Nettopreis für die Behandlung. Obendrein schlägt auch noch der Fiskus in Form von 19 Prozent Mehrwertsteuer zu. Erst so ergeben sich also die Gesamtkosten für einen Besuch bei der Tierärztin bzw. dem Tierarzt. Was aber geben die Deutschen nun jährlich für ihre Tierarztbesuche aus?
Wie die Grafik zeigt, reichen die durchschnittlichen Ausgaben von 0 Euro bis über 200 Euro. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass es sich bei den 1.028 Teilnehmer:innen der Befragung nicht nur um Hunde- und Katzenhalter:innen handelte.
Dabei waren auch etliche Halter:innen mit Fischen, Kanarienvögeln, Mäusen, Kaninchen und Hamstern, die in ihrem Leben niemals oder nur extrem selten eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu Gesicht bekommen. Es ist davon auszugehen, dass sich Hunde- und Katzenhalter:innen vorwiegend in den Bereichen „bis 200 Euro“ und „über 200 Euro“ jährlich aufhalten.
So schlüsselt sich eine korrekte Rechnung auf
Auch die Rechnung selbst muss einer gewissen Logik folgen. Sie darf nicht bloß einen zu zahlenden Betrag enthalten. Laut der Bundestierärztekammer muss die Rechnung einer Tierärztin bzw. eines Tierarztes immer die folgenden Kosten nebst zusätzlichen Angaben enthalten:
- Behandlungsdatum
- Art des Tieres (Hund, Katze, Kaninchen etc.)
- Gestellte Diagnose
- Berechnete Leistungen (Dienstleistungen laut GOT)
- Aufwendungen für Medikamente und Verbrauchsmaterial
- Rechnungsbetrag
- Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer
- Fahrtkosten bei Hausbesuchen
Was kostet denn nun ein Besuch bei der Tierärztin bzw. beim Tierarzt?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist unmöglich. Die Kosten beim Besuch der Tierärztin oder des Tierarztes hängen sowohl davon ab, was Ihrer Fellnase fehlt, als auch davon, wann und wo der Besuch stattfindet. Anhand der folgenden drei Beispiele können Sie sich jedoch einen groben Überblick darüber verschaffen, mit welchen Dimensionen Sie rechnen müssen.
Beispiel 1: Der klassische Impf- und Vorsorgetermin
Nehmen wir einmal an Sie haben einen kerngesunden Junghund. Sie leben gemeinsam mit ihrer Fellnase in einer Kleinstadt im Speckgürtel einer Großstadt. Gemeinsam mit Ihrer Fellnase nehmen Sie nun den obligatorischen (und dringend empfohlenen) jährlichen Vorsorgetermin wahr.
Auf dem Programm steht neben einer grundlegenden körperlichen Untersuchung auch eine Impfung gegen einige potenziell tödliche Hundeerkrankungen. Ihre Tierärzt:in hat ein mittleres Preisniveau und rechnet nach dem 2-fachen Satz ab. Die Kosten stellen sich wie folgt auf:
- Grundlegende körperliche Untersuchung und Beratung (26,94 Euro)
- Injektion des Impfstoffes (8,98 Euro)
- Kosten für den Kombi-Impfstoff (60 Euro)
- Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent (18,22 Euro)
Gesamtkosten: 114,14 Euro
Sie sehen, schon bei einem einfachen Vorsorgetermin können die Kosten leicht über 100 Euro liegen. Kommt nun noch etwa eine Entwurmung oder eine Behandlung der mittlerweile wieder weit verbreiteten Giardien hinzu, wird es noch teurer – vor allem bei der Abrechnung des 3-fachen Satzes.
Beispiel 2: Kastration einer Katze
Die Kastration einer Katze ist eine Wahlentscheidung. Für Freigängerkatzen wird sie jedoch von zahlreichen Tierschutzorganisationen dringend empfohlen. Hier soll sie unkontrollierte Fortpflanzung verhindern und so etwa den Bestand an Singvögeln schützen.
Als verantwortungsbewusste:r Katzenhalter:in entscheiden Sie sich zu dem Schritt, Ihre vier Monate alte Katze kastrieren zu lassen. Aufgrund der Corona-Lage findet der eigentliche Ersttermin für die Beratung telefonisch statt. Daraus ergeben sich die folgenden Kosten für die Kastration auf Basis des 2-fachen GOT-Satzes:
- Beratungsleistung zur Kastration (14,08 Euro)
- Eingriff zur Kastration der Katze (115,44 Euro)
- Injektionsnarkose für die Operation (38,48 Euro)
- Verband- und Nahtmaterial (20,00 Euro)
- Nachuntersuchung (15,42 Euro)
- Fäden ziehen (12,84 Euro)
- Mehrwertsteuer von 19 Prozent (41,08 Euro)
Gesamtkosten: 257,34 Euro
Für die Kastration Ihrer Katze können Sie beim Ansetzen des 2-fachen Satzes also mit einem Kostenrahmen von grob 257,34 Euro rechnen. Unter dem Strich kann sich dieser Eingriff jedoch im Hinblick auf spätere Schwangerschaftskomplikationen langfristig auch finanziell lohnen.
Beispiel 3: Kreuzband-Operation nach einem Unfall beim Toben
Ihr Hund liebt das Herumtollen. Bei einer Wanderung rutscht Ihr Schlappohr jedoch ab und verdreht sich das Knie. Sie suchen Ihre Tierärztin bzw. Ihren Tierarzt auf. Die Diagnose lautet Kreuzbandriss mit beteiligtem Meniskusschaden. Glücklicherweise (was nicht selbstverständlich ist) ergibt sich die Möglichkeit, Ihren Vierbeiner noch am selben Tag zu operieren.
Auch hier ist der 2-fache Satz wieder die Berechnungsgrundlage für die Rechnung. Aufgrund der Komplexität der Behandlung und der unklaren Anzahl der Nachsorgetermine sowie des Verbrauchs an Verbandmaterial, beschränken wir uns bei der folgenden Kostenaufstellung auf die Rechnung des Operationstags:
- Eingehende Anamnese und Untersuchung (38,48 Euro)
- Röntgen-Untersuchung mit zwei Aufnahmen (128,28 Euro)
- Intubationsnarkose für die Operation (76,96 Euro)
- Operativer Eingriff am Kreuzband mit Meniskusresektion (705,52 Euro)
- Materialkosten ca. (50 Euro)
- Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer von 19 Prozent (189,86 Euro)
Gesamtkosten: 1.189,10 Euro
Steht eine größere Operation etwa nach einem Unfall an, kann es richtig teuer werden. Bereits beim 2-fachen Satz müssen Sie allein bei der Abrechnung von Diagnose und Operation mit Kosten von rund 1.200 Euro rechnen. Hinzu kommen weitere Kosten für die Nachbehandlung. Nichtsdestotrotz steht außer Frage, dass eine Behandlung für unsere Fellnasen notwendig ist, um ihnen ein schönes und lebenswertes Leben zu bieten.
Keine Angst vor hohen Kosten dank Tierkrankenversicherung
Vorsorgeuntersuchungen lassen sich gut planen – auch finanziell. Leider werden Katzen und Hunde ebenso wie wir Menschen auch unplanbar krank, verletzen sich oder haben einen Unfall. Dann kann Ihnen plötzlich eine Rechnung in Höhe mehrerer hundert oder gar tausend Euro ins Haus flattern. Mit einer guten Tierkrankenversicherung können Sie sich dieses böse Erwachen sparen. Informieren Sie sich jetzt über die umfassenden Tarife der Hunde- und Katzenkrankenversicherung von PETPROTECT.
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