Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung
Worauf muss ich achten?
Das Halten von Haustieren ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Wahlweise geht es dabei um lautes Bellen, Geruchsbelästigung oder mögliche Schäden am Wohnobjekt. Kein Wunder, denn zerkratzte Wohnungstüren, in Mitleidenschaft gezogenes Parkett sowie Schäden an mitgemieteten Grünanlagen sind mit einem tierischen Begleiter keine Seltenheit.
Entsteht ein Schaden an einer Mietsache, sind Sie als Mieter in der Pflicht – auch wenn der Schaden durch Ihr Haustier verursacht worden ist. Mit Hilfe einer guten Hundehaftpflichtversicherung inklusive Mietsachschaden-Klausel schützen Sie sich vor möglichen Kosten. Erfahren Sie, warum sich die Mietsachschaden-Klausel lohnt, für wen sie sinnvoll ist und worauf beim Abschluss unbedingt zu achten ist.
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Was ist ein Mietsachschaden?
Wie der Name es bereits andeutet, handelt es sich bei einem Mietsachschaden um einen Schaden, der an gemieteten Dingen entsteht. Dabei geht es grundsätzlich um Dinge, die Ihnen mit oder ohne Entgelt zur Nutzung überlassen worden sind. Im Fall der Mietsachschadenversicherung im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer klassischen Privathaftpflichtversicherung.
In den meisten Basistarifen sind Schäden an Mietsachen nicht explizit mitversichert. Wer möchte, dass auch Mietsachschäden von der Versicherung übernommen werden, benötigt einen entsprechenden Baustein in seiner Versicherung. Mietsachschäden können dabei unterschiedlicher Natur sein und sowohl Schäden an beweglichen als auch an unbeweglichen Gegenständen umfassen.
Während zu den unbeweglichen Gegenständen beispielsweise Einbauküchen, Fußböden, Wände, Türen und das Gebäude selbst zählen, fallen in die Kategorie der beweglichen Gegenstände unter anderem Technik, Teppiche oder Möbel.
Beispiele für Mietsachschäden durch Hunde
Im Fall der Hundehaftpflichtversicherung sind mit Mietschäden alle Schäden gemeint, die Ihr Hund an gemietetem Mobiliar einer Ferienwohnung oder an Ihrer Mietwohnung selbst anrichtet. Dass sich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit entsprechender Klausel lohnt, zeigen folgende Beispiele aus der Praxis:
Beispiel 1: Kratzspuren an der Einbauküche
Ihr Hund ist ein echtes Leckermaul und kann dem Duft frischer Speisen nicht widerstehen. Allzu gerne schaut er auf der Arbeitsplatte nach, was Sie da so zubereiten. Auch auf der Arbeitsplatte abgestellte Speisen locken das Schlappohr an wie Motten das Licht.
Im Laufe der Jahre entstehen so etliche Kratzspuren an den Frontverblendungen und Griffen der Küchenzeile. Leider handelt es sich um Verblendungen in Hochglanzoptik und verchromte Griffe. Zu allem Überfluss stellt sich bei Ihrem Auszug heraus, dass die passenden Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind, sodass ein Teil der Küche umgebaut werden muss. Der Schaden beträgt rund 1.800 Euro.
Beispiel 2: Schaden an der Einrichtung des Ferienhauses
Als verantwortungsvolle Hundehalterin bzw. verantwortungsvoller Hundehalter nehmen Sie Ihren Vierbeiner selbstverständlich mit in den Urlaub. Eines Abends gönnen Sie sich einen entspannten Restaurantbesuch mit der Familie in einem Lokal, das keine Haustiere erlaubt. Da Ihr Vierbeiner gut allein bleiben kann, lassen Sie ihn guten Gewissens im Ferienhaus.
Leider nimmt Ihnen der Hund den Ausflug übel und stellt die Einrichtung des Wohnzimmers auf den Kopf. Bei Ihrer Rückkehr begrüßt Sie neben einem zerfetzten Sofapolster und einem aufgeplatzten Kopfkissen eine riesige Urinlache auf dem Teppich. Entsorgungs-, Reinigungs- und Neubeschaffungskosten belaufen sich auch knapp 1.200 Euro.
Beispiel 3: Der hormongesteuerte Rüde
Sie haben einen jungen Rüden in Ihrem Haushalt aufgenommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass junge Hunde häufig hormongesteuert sind. Als Sie eines Tages bei der Arbeit sind, wittert Ihr Junghund eine läufige Hündin. Überzeugt davon, mit aller Macht zu der Hundedame zu gelangen, kratzt er an der hölzernen Eingangstür.
Nach einer guten halben Stunde gibt er sein Vorhaben schließlich erfolglos auf. Das Ergebnis ist eine völlig ramponierte Haustür. Für die Reparatur des Türblatts durch einen Fachbetrieb werden Ihnen 900 Euro in Rechnung gestellt.
Hundehalter haften für Mietsachschäden persönlich
Sie sehen, binnen kürzester Zeit können Hunde in einer Mietwohnung bzw. an gemieteten Dingen erhebliche Schäden verursachen. Das Problem an der Sache: Als Hundehalter:in haften Sie für solche Mietsachschäden persönlich und unbeschränkt. Es verhält sich also ebenso wie bei Schäden, die Sie selbst an gemieteten Dingen anrichten.
Der Hund ist schließlich Ihr Eigentum, für das Sie allein verantwortlich sind. Schnell können solche Schäden mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen. Wer sich solche unangenehmen Überraschungen ersparen möchte, sichert sich mit einer Mietsachschaden-Klausel ab. Und zwar am besten innerhalb der Privathaftpflichtversicherung ebenso wie im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht.
Gut zu wissen:
Hunde verursachen statistisch betrachtet deutlich größere Schäden als andere Haustiere wie Katzen oder Nager. Dementsprechend werden von Katzen und anderen Kleintieren verursachte Schäden an Mietgegenständen in der Regel von der Mietsachschadenklausel der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wo treten die meisten Schäden auf?
Hundehaftpflichtversicherungen leisten für unterschiedlichste Schäden. Darunter auch für eine Vielzahl an Mietsachschäden an Mobiliar, Fahrzeugen sowie hochwertigen Elektronikartikeln. Wie sinnvoll eine Hundehalterhaftpflichtversicherung allgemein und eine Mietsachschadenklausel im Speziellen ist, zeigt die folgende Grafik:
Aber Achtung – selbst eine abgeschlossene Versicherung schützt nicht in jedem Fall vor hohen Kosten bei Schäden an Mietgegenständen. Denn nicht alle Schäden, die in Mietobjekten und an Mietgegenständen verursacht werden, sind auch Mietsachschäden.
Auch für Mietsachschäden gibt es gewisse Ausschlusskriterien. Nicht versichert sind etwa alle Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt werden. Wer seinen Hund also bewusst in seinem Beisein ein Sofakissen in einer Ferienwohnung zerfetzen lässt, muss für den Schaden selbst aufkommen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen viele Versicherer ebenso wenig wie bei Schäden an Leasing-Fahrzeugen oder Glasschäden. Oftmals sind hier zusätzliche Versicherungsbausteine, wie zum Beispiel eine Glasversicherung notwendig.
Ein weiterer Streitfall sind Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung. Unter diesen Überbegriff fallen alle Schäden, die durch die bloße Anwesenheit eines Hundes zum Beispiel in einer Wohnung entstehen – beispielsweise Kratzspuren auf Laminat und Parkett.
Achtung, Falle!
Eine Überbeanspruchung kann auch dann vorliegen, wenn Sie ohne Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters einen Hund halten und es hier zu Schäden kommt. In einem solchen Fall zahlen viele Versicherungen nicht. Auch das Halten mehrerer Hunde in einem zu kleinen Raum kann zum Ausschluss aus dem Leistungskatalog führen.
Was im Schadensfall zu tun ist
Kommt es zum Schadenfall, ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Mietsachschadenschutz ein beruhigendes Ruhekissen. Damit Sie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen, müssen Sie den Schaden aber auch richtig melden. Zum Glück ist das auch bei PETPROTECT ganz einfach:
- Melden Sie den Schaden so früh wie möglich der Versicherung. Das funktioniert in der Regel sowohl telefonisch über eine spezielle Hotline als auch schriftlich via E-Mail oder Kontaktformular an den Schadenservice.
- Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, zum Beispiel durch das Anfertigen von Fotos. Bei Schäden an unbeweglichen Mietsachen bietet sich beispielsweise ein Zollstock im Bild als Maßstab an.
- Notieren Sie den genauen Hergang und das Ausmaß des Schadens, sofern dies möglich ist. Bennen Sie (falls vorhanden) Zeug:innen und geben Sie deren Kontaktdaten an die Versicherung weiter.
- Reichen Sie bei der Sachbearbeiterin bzw. beim Sachbearbeiter alle notwendigen Informationen für die Schadensbearbeitung ein. Die Versicherung kümmert sich dann um alles Weitere.
Fazit – Darum lohnt sich eine Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Immerhin kann Ihr Hund Schäden anrichten, die für Sie den finanziellen Ruin bedeuten können. Das Spektrum reicht von den Behandlungskosten für den Biss eines anderen Hundes über das Begleichen von Sachschäden bei einem verursachten Autounfall bis hin zu schwerwiegenden Personenschäden mit Schadenssummen im sechsstelligen Bereich.
Auch der Mietsachschadenschutz ist ein wichtiger Baustein der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Immerhin können auch Schäden in Mietwohnungen oder an Fahrzeugen wie etwa Wohnmobilen schnell ins Geld gehen. Informieren Sie sich jetzt über die Konditionen der Hundehalterhaftpflichtversicherung von PETPROTECT. Lassen Sie sich umfassend beraten und sichern Sie sich und Ihr Schlappohr heute noch zum Sparpreis umfassend ab.
FAQ – Die häufigsten Fragen zu Mietsachschäden
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem Wert des zu versichernden Objekts. Wer in einem hochwertig ausgestatteten Haus wohnt, sollte die Deckungssumme entsprechend hoch ansetzen. Mehrere zehntausend Euro sollten es aber in jedem Fall sein. Oftmals weisen Versicherungen die Deckungssumme für Mietsachschäden getrennt von den allgemeinen Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus. Werfen Sie daher immer einen Blick ins Kleingedruckte des Versicherungsvertrags.
Übernimmt die Versicherung alle Schäden an Mietsachen?
Nein, die Mietsachschadenversicherung hat wie jede andere Versicherung auch Ausschlüsse. Alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, fallen aus dem Versicherungsschutz heraus. Zudem gelten bei Versicherern unterschiedliche Ausschlüsse – etwa für Glasschäden oder Elektronikschäden. Aber auch Schäden, die auf eine Abnutzung durch die reine Anwesenheit eines Hundes zurückgehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Übernimmt die Versicherung auch Schäden in meinem Eigenheim?
Nein, eine Versicherung ist immer ein Schutz gegenüber Ansprüchen von Dritten, die Ihnen gegenüber einen Schadenersatzanspruch erheben können. Ihr Hund ist rein rechtlich gesehen eine Sache, also ein Gegenstand für den Sie verantwortlich sind. Also bleiben Sie auch auf Schäden sitzen, die Ihr Hund durch sein Handeln Ihren Möbeln, Türrahmen oder sonstigen Objekten zufügt.
Lohnt sich der Mietsachschaden-Schutz trotzdem für Hausbesitzer?
Auch wenn die Mietsachenhaftpflicht-Versicherung nicht für Schäden am Eigenheim aufkommt, profitieren nicht nur Mieter:innen von der Police. Wenn Sie etwa in den Urlaub fahren und dort ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung mieten, sind Schäden ebenfalls versichert. Das gilt auch für Mietfahrzeuge.
Kann mich mein Vermieter zum Abschluss einer Versicherung verpflichten?
Nein, das deutsche Recht sieht nicht vor, dass Sie die Vermieterin oder der Vermieter zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung samt Mietsachenschutz-Klausel verpflichten kann. In jedem Fall jedoch müssen Sie für alle Schäden aufkommen. Eine entsprechende Versicherung ist gegenüber hohen Schadenersatzansprüchen daher immer die bessere Wahl. Beachten Sie bitte, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern unabhängig von der Hunderasse zu den Pflichtversicherungen für Hundehalter:innen gehört.