Privathaftpflicht: Sind meine Tiere mitversichert?
Sind Hunde und Katzen in meiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der persönlichen Krankenversicherung wohl die wichtigste Versicherung, die wir besitzen können. Der Grund liegt auf der Hand, denn sowohl die Gesundheitskosten als auch potenzielle Schäden, die durch unser Verhalten verursacht werden, können immense Ausmaße annehmen. Ausmaße, die kaum jemand aus eigener Tasche zahlen kann.
Aber was ist, wenn eines unserer Haustiere bei einem Dritten einen Schaden verursacht? Immerhin sind Tierhalter frei nach dem Motto „Eigentum verpflichtet“ für von Hunden und Katzen angerichtete Schäden uneingeschränkt haftbar. Erfahren Sie, wann die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden reguliert, wann eine spezielle Tierversicherung notwendig ist und wo diese sogar Pflicht ist.
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Das leistet eine Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die immer dann für Sie in die Bresche springt, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Und zwar für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Das gilt auch indirekt, wenn Sie selbst gar nicht am Geschehen beteiligt sind.
Was das bedeutet? Ganz einfach: Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Laubharke im Garten ganz im klassischen Comic-Stil falsch herum liegengelassen. Während Ihrer Abwesenheit hat Ihre Tochter Besuch. Ein Freund der Tochter tritt beim Laufen auf dem Rasen in die Laubharke. Diese setzt sich in Bewegung und schlägt mitten im Gesicht ein. Dabei zieht sich der Junge eine Platzwunde zu. Auch seine Brille geht zu Bruch.
In einem solchen Fall übernimmt die Privathaftpflicht – auch wenn Sie nicht anwesend sind und den Schaden nur indirekt verursacht haben. Aus diesem Grund fallen auch durch Haustiere verursachte Schäden (eingeschränkt) in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung. Schließlich sind Tiere vor dem Gesetz Sachwerte, für die Sie als Eigentümer haftbar zu machen sind.
Bei welchen Haustieren greift die Privathaftpflichtversicherung?
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Haustierhalter benötigen keine zusätzliche Haftpflichtversicherung für ihr Haustier. Das ist dem einfachen Grund geschuldet, dass das Halten und Hüten von „zahmen“ Haustieren in der Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Unter diese Definition fallen insbesondere zahme Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel.
Hinzu kommen auch gezähmte Kleintiere wie Frettchen und Katzen. Damit ist auch das Lieblingshaustier der Deutschen über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Ihre Katze benötigen Sie also keine zusätzliche „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“, auch wenn einige Versicherer bereits solche Tarife anbieten.
Aber Achtung: Um welche Tiere es sich dabei handelt und im Rahmen welcher Versicherungssumme dies gilt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Letzte Gewissheit bringt also nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen – hier ist vor allem der Punkt Ausschlüsse von besonderer Bedeutung.
Hätten Sie gewusst, dass..?
Zugegeben, von Hamstern und Meerschweinchen geht keine allzu große Gefahr aus, als dass man Schäden wirklich versichern müsste. Aber wie sieht es mit exotischen oder sogar giftigen Tieren aus? Tatsächlich gibt es einige Versicherer, die auch Schlagen, Spinnen und Skorpione in ihre Privathaftpflicht-Tarife inkludieren.
Fragen Sie im Zweifelsfall nach, denn Schäden können auch hier immens sein. So etwa musste der Halter einer Giftschlange etliche tausend Euro für einen mehrtägigen Feuerwehr- und Polizeieinsatz zahlen, als das Tier unvermittelt ausgebüxt war.
Wie sieht es bei Hunden und anderen Haustieren aus?
Wie Sie der obigen Aufzählung entnehmen können, fehlen dort einige Tiere. So etwa fällt das Halten von Pferden, Rindern, Ziegen, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie generell gewerblich gehaltenen Tieren nicht in den Haftungsbereich der Privathaftpflichtversicherung.
Und das Wichtigste: Auch Hunde werden über die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Das gilt auch für kleine Hunde. Hintergrund für diese Tatsache ist, dass die von diesen Tieren (und insbesondere Hunden) verursachten Schäden nicht nur deutlich höher ausfallen, sondern auch häufiger auftreten.
Um im Fall eines Schadens auch hier auf der sicheren Seite zu sein und den Schaden nicht selbst zahlen zu müssen, gibt es einen Ausweg: die Hundehaftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland zwar nicht flächendeckend vorgeschrieben, bewahrt Sie aber vor enormen Schadenersatzforderungen. Aber Achtung: In einigen Bundesländern gilt für spezifische Rassen eine Versicherungspflicht!
Tipp: Auch für Pferde gibt es eigene Haftpflichtversicherungen!
Darum ist eine Hundehaftpflichtversicherung Gold wert
Welchen großen Schaden kann ein Hund schon anrichten, dass dies eine Extra-Versicherung rechtfertigen würde? Nun, die Schadenssummen können tatsächlich schnell Regionen erreichen, die für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Dabei geht es bei Weitem nicht nur um ein zerkratztes Parkett in einer Mietwohnung oder ein zerbissenes Smartphone.
Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Hund reißt sich aus Panik vor einem besonders lauten Auto von der Leine los und rennt unvermittelt auf die Straße. Dort krachen mehrere Fahrzeuge bei dem Versuch auszuweichen ineinander. Bei dem entstandenen Unfall werden mehrere Personen leicht und eine Person schwer verletzt.
Die schwerverletzte Person muss mehrere Monate im Krankenhaus bleiben und kann erst nach zwei Jahren ins Arbeitsleben zurückkehren. Zudem entsteht an drei von vier am Unfall beteiligten Fahrzeugen ein Totalschaden. Die Gesamtschadenssumme aus Sachschäden, Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall summiert sich auf fast 250.000 Euro auf. Könnten Sie diesen Schaden ad hoc aus eigener Tasche zahlen? Nein?
Dann wissen Sie jetzt, warum eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist. Bereits für wenige Euro im Monat sichern Sie sich so gegen Risiken ab, die zwar unwahrscheinlich sind, aber Ihre Existenz von jetzt auf gleich bedrohen.
Nichtsdestotrotz übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung auch „kleine Schäden“ im drei- oder vierstelligen Bereich. Dass dieses Argument vernünftig ist, zeigt ein Blick auf die Statistik. Laut einer Umfrage unter Hundehaltern, besaßen schon im Jahr 2017 rund 72 Prozent der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung.
Wo benötige ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist aufgrund der potenziellen Schadenshöhe unbedingt empfehlenswert. Und das unabhängig vom Wohnort und der gehaltenen Hunderasse. Um Hundehalter und potenzielle Geschädigte optimal zu schützen, gilt in folgenden Bundesländern daher eine Versicherungspflicht für alle Hunde:
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Berlin
- Thüringen
In den meisten anderen Bundesländern dagegen ist es Hundehaltern weitgehend freigestellt. In Mecklenburg-Vorpommern etwa verzichtet man komplett auf eine Versicherungspflicht. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und dem Saarland gilt die Versicherungspflicht nur für Listenhunde.
Zu allem Überfluss legen die einzelnen Bundesländer hier auch noch unterschiedliche Kriterien an, welche Hunde sich auf diesen Listen der „potenziell gefährlichen“ Hunde befinden. Schauen Sie daher unbedingt in die Regularien Ihres Bundeslands.
Fazit: Mit der Hundehaftpflicht von PETPROTECT auf der sicheren Seite
Wer im Schadensfall nicht auf etlichen tausend Euro (oder mehr) sitzen bleiben möchte, sichert sich mit einer Hundehaftpflichtversicherung von PETPROTECT ab. Informieren Sie sich über unsere leistungsstarken Tarife und profitieren Sie noch heute von weltweitem Schutz mit einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro.
Damit ist die Hundehaftpflichtversicherung die ideale Ergänzung zur Hundekrankenversicherung von PETPROTECT. Lassen Sie sich jetzt beraten und starten Sie mit Ihrem Schlappohr ohne Sorgen in eine sichere Zukunft.