Die große FAQ zur Hunde- und Katzenkrankenversicherung
Wenn wir erkranken oder einen Unfall haben, gehen wir zum Arzt oder alarmieren den Rettungsdienst. Die anfallenden Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt im Anschluss unsere Krankenversicherung. Nur in wenigen Fällen müssen wir eine symbolische Zuzahlung leisten – so beispielsweise zehn Euro für eine Fahrt mit dem Rettungswagen.
Wie hoch die Kosten im Gesundheitswesen tatsächlich sind, fällt vielen Menschen erst dann auf, wenn sie sich ein Haustier zulegen und das erste Mal zum Tierarzt müssen. Schon für das Basispaket aus Grunduntersuchung, Impfung und Entwurmung werden deutlich über 100 Euro fällig. Gar nicht erst zu sprechen von Operationen. Diese reißen, ehe Sie sich versehen, ein vierstelliges Loch in Ihren Geldbeutel. Mit einer Tierkrankenversicherung muss das nicht sein.
Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Katzen- und Hundehalte für den aktiven Versicherungsschutz. Aber ist das wirklich sinnvoll? Kann ich jedes Tier versichern? Und welche Einschränkungen gibt es? Wir haben hier die wichtigsten Antworten zusammengefasst.
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Ist eine Tierkrankenversicherung für Hunde- und Katzen sinnvoll?
Andere Frage: Ist Ihre eigene Krankenversicherung sinnvoll? Die Antwort lautet: In der Regel ja. Immerhin schützt Sie die Versicherung vor hohen Gesundheitskosten, die sie andernfalls aus eigener Tasche zahlen müssten. Sofern Sie dies nicht durch eigene Rücklagen tun möchten oder können, lohnt sich die Krankenversicherung immer.
Bei der Hunde– und Katzenkrankenversicherung ist es ähnlich. Kleinere Beträge wie eine Impfung, eine Entwurmung oder auch eine ambulante Operation können die meisten Halter problemlos aus eigener Tasche zahlen. Steht aber etwa eine Not-OP an, da Ihr Liebling zum Beispiel ein Spielzeug verschluckt hat, sieht die Sache schon anders aus. Allein eine solche Operation kostet rund 2.500 Euro – eine eventuell notwendige Reha-Behandlung noch gar nicht mitgerechnet.
Wer sich um die Kostenübernahme im Notfall keine Gedanken machen möchte, ist mit einer Tierkrankenversicherung optimal bedient. Alternativ ist es natürlich auch möglich, einen Betrag von beispielsweise 100 Euro monatlich für solche Notfälle zurückzulegen. Aber wer garantiert, dass nicht schon bei einem 15 Monate alten Hund ein teurer Notfall auftritt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer OP-Kosten- und einer Krankenversicherung?
Die Tierkrankenversicherung funktioniert im Grunde genauso wie die Krankenversicherung für uns Menschen. Sie trägt nahezu alle Krankheits- und Gesundheitskosten, die für Ihre Katze bzw. Ihren Hund anfallen. Das betrifft sowohl die Kosten für Vorsorgebehandlungen wie Impfungen, Entwurmungen und Kontrolluntersuchungen als auch Notfallbehandlungen.
Dazu gehören neben ambulanten Behandlungen im kleineren Rahmen auch kostspielige Operationen sowie die dazugehörigen Folgemaßnahmen und Medikamente. Bei einer reinen OP-Kostenversicherung springt die Versicherung lediglich bei Operationen ein. Alle Kosten, die nicht direkt mit einer Operation zusammenhängen, zahlen Sie weiterhin aus eigener Tasche.
Was bei einer Impfung oder der Behandlung einer eingewachsenen Kralle vielleicht nicht dramatisch ist, erscheint beim Auftreten einer chronischen Erkrankung schon in einem anderen Licht. Nur die wenigsten Haustierhalter rechnen bei der Anschaffung ihres Tieres damit, dass auch Fellnasen an Diabetes oder Krebs erkranken können.
Ab wann ist der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll?
Vor einer Krankheit ist kein Tier sicher. Selbst Kitten und Hundewelpen können binnen weniger Tage schwer erkranken. Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist daher sinnvoll, sobald Sie ein Tier in Ihren Haushalt aufnehmen.
Schließen Sie den Versicherungsschutz bereits einige Tage im Vorhinein ab, damit der Schutzschirm schon von Anfang an greift. Bei vielen Versicherungen dauert es nämlich noch einige Tage, bis der Versicherungsschutz greift. Grundsätzlich sind Jungtiere ab der neunten Lebenswoche versicherbar.
Gibt es vorab eine Gesundheitsprüfung?
Die Antwort lautet auch hier wieder: Es kommt darauf an. Wie bei der privaten Krankenversicherung für Menschen prüfen viele Versicherer vor dem Abschluss der Police auch die Gesundheit Ihres Tiers. Das geschieht in der Regel jedoch nicht über ein individuelles Gutachten, sondern über einen Fragebogen.
Abgefragt werden unter anderem angeborene Erkrankungen, Erbkrankheiten, Vorerkrankungen und körperliche Fehlbildungen. Wichtig: Sie sind zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Kommt im Nachhinein heraus, dass Sie gegenüber dem Versicherer unwahre Angaben gemacht haben, kann dieser Schadenersatz fordern.
Andere Versicherer dagegen fordern eine Bescheinigung des Tierarztes. PETPROTECT verzichtet auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Bei uns müssen Sie lediglich eine Hand voll Fragen wahrheitsgemäß beantworten, dann ist Ihr Tier versichert.
Kann ich jeden Hund bzw. jede Katze krankenversichern lassen?
Prinzipiell können Sie jede Katze und jeden Hund krankenversichern. Einige Versicherer haben für sich jedoch bestimmte Ausschlüsse definiert. Diese betreffen etwa bestimmte Katzen- oder Hunderassen. Auch das Alter bei Versicherungsbeginn spielt eine zentrale Rolle, ob sich ein Tier noch versichern lässt. Verständlich – immerhin steigt das Risiko im hohen Alter rasant an.
Im Idealfall versichern Sie Ihr Tier so jung wie möglich, sodass die Beiträge langfristig möglichst günstig bleiben. Speziell bei Hunden spielt es bei PETPROTECT im Übrigen auch keine Rolle, ob Ihre Fellnase zu den sogenannten Listenhunden zählt. Bei PETPROTECT sind alle Hunde und Katzen gleich.
Schon gewusst?
Auch die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt nicht von der Rasse Ihres Hundes bzw. Ihrer Katze ab. Anders sieht das bei der Halterhaftpflichtversicherung aus. Hier wird das statistisch höhere Zwischenfallrisiko von Hunden im Allgemeinen und spezifischen Rassen im Speziellen durch einen höheren Versicherungsbeitrag ausgeglichen.
Nichtsdestotrotz ist der monatliche Versicherungsbeitrag von nicht einmal zehn Euro nichts gegen die möglichen Schadenersatzforderungen. Eine Halterhaftpflichtversicherung ist daher im wahrsten Sinne des Wortes Pflicht! Informieren Sie sich jetzt über die günstige Halterhaftpflichtversicherung von PETPROTECT und schützen Sie sich vor existenziellen Schadenersatzforderungen!
Gibt es bei der Tierkrankenversicherung eine Altersbeschränkung?
Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch bei einer Tierkrankenversicherung in der Regel eine Altersbeschränkung. Bei PETPROTECT etwa ist es möglich, Jungtiere ab der neunten Lebenswoche zu versichern. Das stellt in der Praxis jedoch kein Problem dar, da die Tiere durch den Züchter ohnehin erst nach der achten Lebenswoche an einen Käufer abgegeben werden dürfen. Vorher ist das Jungtier in der Regel über eine vorhandene Tierkrankenversicherung des Muttertiers abgesichert.
Auch nach oben hin existieren bezüglich des Versicherungsbeginns Altersgrenzen. Bei PETPROTECT etwa ist der Versicherungseintritt nur bis zum vollendeten neunten Lebensjahr möglich. Oberhalb dieser Altersgrenze ist leider kein Eintritt mehr in die Tierkrankenversicherung möglich.
Darf ich mir meinen Tierarzt bzw. die Tierklinik selbst aussuchen?
Das Vertrauen zwischen Patienten und behandelnden Ärzten ist ein hohes Gut. Was bei uns Menschen der Fall ist, ist auch bei vierbeinigen Patienten nicht anders. Achten Sie bei der Wahl der passenden Krankenversicherung für Ihren Hund bzw. Ihre Katze daher unbedingt auf eine freie Wahl des Tierarztes und der Tierklinik.
Bei PETPROTECT haben Sie die freie Wahl, von wem Sie Ihren Vierbeiner behandeln lassen. Auf die Kostenerstattung hat Ihre Auswahl keine Entscheidung. Einige andere Versicherungen geben dagegen vor, wo Ihr Haustier behandelt werden soll. Andernfalls kann es etwa dazu kommen, dass die Kosten nicht in vollem Rahmen übernommen werden.
Auf welche Leistungen kommt es bei der Tierkrankenversicherung an?
Eine gute Tierkrankenversicherung sollte ein möglichst breitest Leistungsspektrum bieten. Nur so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geldbeutel tatsächlich entlastet wird, während Ihre Fellnase die optimale Gesundheitsbehandlung erhält.
Grundsätzlich sollten neben der Erstattung von veterinärmedizinischen Heilbehandlungen auch die Unterbringung in einer Tierklinik, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel im Tarif inbegriffen sein. Auch eine Gesundheitspauschale für Vorsorgebehandlungen gehört mittlerweile zum guten Ton.
Bei PETPROTECT etwa beträgt diese tarifunabhängig 50 Euro. Ebenfalls wichtig ist eine internationale Gültigkeit des Versicherungsschutzes zumindest innerhalb Europas. Immerhin nehmen Unfälle und Erkrankungen keine Rücksicht auf den Sommerurlaub.
Tipp:
In Notfällen entstehen besonders hohe Tierarztkosten. Das ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Hund Sonntagnacht um drei Uhr eine Notoperation benötigt. Eine sehr gute Tierkrankenversicherung greift auch in diesem Fall, wenn der 4-fache GOT-Satz zur Anwendung kommt.
Gibt es bei der Tierkrankenversicherung eine Selbstbeteiligung?
Ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen oder nicht, können Sie bei PETPROTECT ganz einfach direkt beim Vertragsabschluss entscheiden. Sie haben dabei die Wahl zwischen keiner Selbstbeteiligung und 20 Prozent Selbstbeteiligung. Letztere widerum ist auf 250 Euro je Einreichungsvorgang gedeckelt. So sind Sie auch mit Selbstbeteiligung vor bösen Kostenüberraschungen geschützt. Die Selbstbeteiligungsregelung gilt bei PETPROTECT unabhängig vom gewählten Tarif.
Viele Versicherte schrecken allerdings vor einer Selbstbeteiligung zurück. Dabei ist die Selbstbeteiligung ein Kostenschutz, der letztlich ein Vorteil für den Versicherer sowie für die meisten Versicherten ist. Tarife mit Selbstbeteiligung sind für Versicherte günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Das ist logisch, denn wenn der Versicherer selbst die Kosten für ein Beratungsgespräch zu 40 Euro tragen muss, steigen die Kosten. Diese müssen auf alle Versicherten umgelegt werden. Greift die Versicherung dagegen beispielsweise erst bei einer Heilbehandlung, die mehrere hundert Euro kostet, sind die Kosten geringer. So kann die Versicherung allen Versicherten einen günstigeren Tarif anbieten.
Um es kurz zu machen: Der Preis für eine entfallende Selbstbeteiligung sind höhere monatliche Versicherungskosten. Eine hohe Selbstbeteiligung dagegen setzt voraus, dass Sie kleinere Tierarztrechnungen selbst begleichen. Langfristig kann sich das abhängig vom jeweiligen Tier und den Haltungsbedingungen jedoch rechnen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob für Sie eine Selbstbeteiligung in Frage kommt, lassen Sie sich einfach von unseren Experten beraten. Rufen Sie uns einfach unter 0202 / 43 83 825 an oder kontaktieren Sie uns über unsere Kanäle auf Facebook und Instagram.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
In Zeiten offener Grenzen und steigender Mobilität ist der Auslandsurlaub selbstverständlich geworden. Das Gleiche gilt für einen beschränkten jobbedingten Umzug ins Ausland. Da auch Katze und Hund hier häufig mit von der Partie sind, ist der lückenlose Krankenversicherungsschutz eine zentrale Überlegung.
Immerhin sind die Gesundheitskosten sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tiermedizin im Ausland deutlich höher. Eine gute Tierkrankenversicherung sollte die Gesundheitsversorgung Ihres Tieres daher auch im Ausland sicherstellen.
Bei den Tarifen von PETPROTECT ist Ihr Liebling weltweit bis zu 12 Monate geschützt. Und das Beste: In unserem Tarif Exklusiv+ gilt der Schutz sogar unbegrenzt!
Für welche Behandlungen kann ich die Gesundheitspauschale einsetzen?
Die gewährte Gesundheitspauschale ist für Behandlungen und Untersuchungen vorgesehen, die das Risiko für weitere notwendige Behandlungen reduzieren. Klassischerweise gehören dazu Wurmkuren, Schutzimpfungen und Gesundheitschecks genauso wie Floh– und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe und die Kastration bzw. Sterilisation.
Aber auch für die Ausstellung des EU-Heimtierausweises inklusive Chippen ist die Pauschale einsetzbar. Bei PETPROTECT profitieren Sie tarifunabhängig eine Gesundheitspauschale in Höhe von 50 Euro pro Jahr.
Welchen Sinn hat die Wartezeit bei einer Tierkrankenversicherung?
Die meisten Tierkrankenversicherungen und OP-Versicherungen sind mit einer sogenannten Wartezeit versehen. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum Eintreten der Erstattungspflicht.
Erst ab diesem Tag werden die Kosten für eine Behandlung übernommen. In der Regel beträgt die Wartezeit rund drei Monate. Damit schützen sich Versicherer dagegen, dass Versicherungsnehmer noch schnell eine Versicherung abschließen, obwohl sie bereits wissen, dass ihr Tier eine kostspielige Behandlung benötigt.
Die gute Nachricht: Bei PETPROTECT gibt es keine Wartezeit. Damit profitieren Sie von Anfang an von der Übernahme der Tierarztkosten im Rahmen der vereinbarten Leistungsobergrenzen binnen der ersten 24 Monate.
Was bedeutet Kostenübernahme bis zum 4-fachen GOT-Satz?
Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung sind häufig hoch, aber nicht willkürlich. Die sogenannte Gebührenordnung der Tierärzte gibt einen Rahmen vor, in dem sich Tiermediziner bei der Abrechnung verschiedener Behandlungen bewegen dürfen. Im Normfallfall kommen der 1-fache, 2-fache oder 3-fache Satz zur Anwendung.
Der 4-fache Satz der GOT ist für komplexeste Behandlungen, zum Beispiel in Spezialkliniken oder bei Notfällen in der Nacht oder am Wochenende, vorbehalten. Eine Tierkrankenversicherung, die eine Kostenübernahme bis zum 4-fachen GOT-Satz bietet, übernimmt also auch diese Kosten.
Das ist ein enormer Vorteil, denn spätestens hier wird es richtig teuer. Die Behandlung einer schweren Fleischwunde kostet im 4-fachen Satz mit 989,16 Euro nämlich glatt das Vierfache wie im 1-fachen Satz (247,29 Euro).
Was passiert, wenn mein Haustier stirbt?
Leider erreichen selbst die ältesten Katzen- und Hunderassen nicht ansatzweise das Lebensalter eines Menschen. Was aber passiert mit der Tierkrankenversicherung, wenn ein Haustier stirbt?
Geht Ihr Tier über die Regenbogenbrücke, haben Sie unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht, sodass Sie keine weiteren Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt eine Sterbebescheinigung ausstellen. Diese reichen Sie im Anschluss schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer ein.
Tipp:
Als Hundehalter reichen Sie diese Bestätigung ebenfalls bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde ein. Ansonsten läuft auch die Abbuchung der Hundesteuer weiter.
Kann ich eine Tierkrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Viele Halter von Hunden und Katzen gehen davon aus, dass die Krankenversicherungsbeiträge für Hunde und Katzen von der Steuer absetzbar sind. Bei Privatpersonen sind diese Ausgaben jedoch leider nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie Ihr Tier beruflich benötigen. Das ist beispielsweise bei aktiven Hütehunden sowie bei Therapiehunden der Fall. In diesem Fall sind die Krankenversicherungsbeiträge als Betriebskosten absetzbar.