Hundehaftpflicht: Was macht einen guten Haftpflichtschutz aus?
Das sollten Sie unbedingt beachten!
„Der will nur spielen!“ Das ist wohl die von Hundehaltern am häufigsten verwendete Aussage. Auch wenn es in der Regel stimmt und die meisten Fellnasen friedliche Zeitgenossen sind, kann immer etwas passieren. Schätzungen zufolge leben allein in Deutschland sieben Millionen Hunde. Ganz gleich, ob klein oder groß, gut erzogen oder schlecht erzogen, Schäferhund oder Mops.
All diese Hunde können auch unbeabsichtigt schnell große Schäden anrichten. Das Problem: Als Hundehalter haften Sie persönlich für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner anrichtet. Mit einer guten Hundehaftpflicht- bzw. Hundehalterhaftpflichtversicherung sind Sie für wenig Geld auf der sicheren Seite. Aber was macht eine gute Hundehaftpflichtversicherung aus?
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Warum eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Wer sich einen Hund zulegt, der macht sich Gedanken um Futter, Spielzeug und vielleicht noch die möglichen Tierarztkosten. Die wenigsten Halter denken jedoch an die möglichen Schäden, die selbst eine noch so kleine Fellnase verursachen kann. Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegen, wie groß die Problematik tatsächlich ist.
Von den rund sieben Millionen derzeit in Deutschland offiziell gemeldeten Hunden, sind rund 30 Prozent nicht versichert. Dabei kommen auf alle Hunde jährlich gut 100.000 Haftpflichtschäden. Allein die Schadenssumme der Personen- und Sachschäden beträgt schätzungsweise 80 Millionen Euro. Das sind durchschnittlich immerhin 800 Euro pro Schadensfall.
Dabei reicht das Spektrum vom angeknabberten Perserteppich für 200 Euro bis hin zum millionenschweren Schaden durch einen Verkehrsunfall. Im Vergleich dazu ist eine Hundehaftpflichtversicherung für nicht einmal zehn Euro im Monat ein Schnäppchen. Wie wertvoll eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist, zeigen die folgenden Fallbeispiele:
Fall 1: Hund verletzt ein anderes Tier
Raufereien zwischen Hunden sind völlig normal und meist absolut harmlos. Dennoch kann aus einer solchen Situation schneller als gedacht Ernst werden. Für entstehende Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Behandlungskosten haften Sie als Halter.
Das gilt im Übrigen nicht nur, wenn Ihr Hund einen anderen Hund oder eine Katze verletzt. Auch wenn sich Ihr Tier im Wald losreißt und auf der Jagd ein Wildtier tötet, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Die Kosten sind hier schnell vierstellig.
Fall 2: Zerkratztes Parkett
Sachschäden sind zum Glück deutlich häufiger, aber nicht weniger kostspielig. Sind Sie etwa mit Ihrer Fellnase bei jemandem zu Besuch, ist es schnell passiert, dass die Fellnase das empfindliche Parkett mit seinen Krallen verkratzt. Der Schaden beträgt durch die Kombination aus Materialkosten und dem Aufwand für den Austausch der schadhaften Stellen leicht ebenfalls mehrere tausend Euro.
Fall 3: Vierbeiner verursacht einen Verkehrsunfall
Im schlimmsten Fall kommt es zu einem waschechten Personenschaden mit immensen Spätfolgen. Dazu muss Ihr Vierbeiner einen Menschen nicht einmal beißen. Rennt Ihr Tier etwa auf die Straße und verursacht dort einen schweren Verkehrsunfall, sind Sie ebenfalls in der Haftung.
Das trifft sowohl auf die Sachschäden an den Fahrzeugen als auch auf die Personenschäden zu. Schmerzensgeld, Arbeitsausfall und Co. summieren sich schnell zu fünfstelligen Summen auf. Im schlimmsten Fall müssen Sie eine lebenslange Rente zahlen, was in der Regel mit dem finanziellen Ruin gleichzusetzen ist.
Muss ich eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen?
So sinnvoll eine Hundehaftpflichtversicherung aus ist – in Deutschland ist sie für Hundehalter nicht flächendeckend vorgeschrieben. Ob Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen müssen, hängt sowohl von der Rasse Ihres Hundes als auch von Ihrem Heimatbundesland ab.
Während Sie in den meisten Bundesländern ausschließlich Hunde „potenziell gefährlicher Rassen“ (Listenhunde) versichern müssen, besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern steht es Ihnen komplett frei, ob Sie Ihren Hund überhaupt versichern möchten.
In Anbetracht des Risiko-Nutzen-Verhältnisses zu den entstehenden Kosten können wir nur jedem Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung raten. Was sind schon fünf bis zehn Euro Versicherungskosten im Monat gegen mehrere tausend Euro Schadensersatz oder gar den finanziellen Ruin?
Wofür kommt eine Hundehaftpflichtversicherung auf und wofür nicht?
Grundsätzlich deckt die Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die einem Dritten von Ihrem Hund zugefügt werden. Das betrifft sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Wichtig sind hier aber wie bei der Privathaftpflichtversicherung für uns Menschen auch die Umstände des Versicherungsfalls. Im Fokus steht hier Ihr Handeln als Hundehalter bzw. Hundehalterin.
Haben Sie Ihren Hund vorschriftsgemäß an der Leine und es passiert trotzdem etwas, sind Sie mit der Versicherung auf der sicheren Seite. Anders sieht es aus, wenn Sie gültige Regeln nicht beachtet haben. Das gilt beispielsweise für das Missachten einer gültigen Leinenpflicht. Passiert dann etwas, kann eine Versicherung die Schadensregulierung ablehnen, da es sich um „bedingten Vorsatz“ handelt.
Nicht von der Hundehaftpflicht abgedeckt werden Schäden, die Ihr Hund einem Familienmitglied zufügt. Dies gilt in den meisten Fällen jedoch nur für Familienmitglieder, die mit Ihnen im selben Haushalt leben. Aber auch in einem solchen Fall ist effektiver Schutz problemlos möglich. Eine private Unfallversicherung ist ebenfalls für wenige Euro im Monat erhältlich. Dabei schließt sie die Versicherungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Sie so auch in der Freizeit optimal gegen Unfallfolgen ab.
Achtung: Sonderfall Vermögensschäden
Während Sach- und Personenschäden sehr häufig auftreten, sind Vermögensschäden im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung selten zu begleichen. Aus diesem Grunde sind Vermögensschäden in vielen Tarifen gar nicht erst versichert. Aber wir haben gute Nachrichten für Sie: Der Hundehaftpflicht-Schutz von PETPROTECT deckt auch Vermögensschäden im Rahmen von bis zu 20 Millionen Euro ab.
Bei Vermögensschäden handelt es sich um finanzielle Schäden, die dem Betroffenen durch die erlittenen Sach- bzw. Personenschäden entstehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten, wenn ein Geschädigter durch die notwendige Behandlung im Krankenhaus einen Flug verpasst und umbuchen muss.
Haftpflichtversicherung fungiert als passiver Rechtschutz
Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, sichert Sie eine gute Hundehaftpflichtversicherung gegen die berechtigten Forderungen des Geschädigten ab. Das ist aber nicht alles. Auch gegen unberechtigte Forderungen bietet die Versicherung einen stabilen Schutzschild. Sie weist etwa unberechtigte Forderungen ab oder übernimmt die Gerichtskosten.
Diese Kriterien sollte eine gute Hundehaftpflichtversicherung erfüllen
Der Preis ist sicherlich ein wichtiges Entscheidungskriterium. Allerdings ist falscher Geiz gerade im Versicherungswesen gefährlich. Immerhin leidet darunter in der Regel der Versicherungsumfang. Achten Sie beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung daher unbedingt auf die folgenden Kriterien:
- Ausreichende Versicherungssumme: Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss in jedem Fall ausreichend sein. In vielen Bundesländern gibt es sogar ein Minimum für die Versicherungssumme. In Berlin etwa beträgt diese sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden eine Million Euro. Grundsätzlich gilt die Regel: Je mehr desto besser. Im Fall von PETPROTECT beträgt die maximale Versicherungssumme 20 Millionen Euro. Damit ist so ziemlich jeder denkbare Schaden bequem abgedeckt.
- Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist ein wichtiger Faktor. Sie beschreibt den Teil des Schadens, den Sie selbst begleichen müssen. Bei PETPROTECT haben Sie in allen Tarifen die Wahl zwischen keiner oder einer niedrigen Selbstbeteiligung von 150 Euro. Grundsätzlich senkt eine Selbstbeteiligung den regelmäßig zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
- Mietsachschäden: Beim Thema Mietsachschäden kommt es immer wieder zu ärgerlichen Problemen. Viele Versicherung schließen diesen Umstand nicht mit ein. Verursacht Ihr Hund beispielsweise einen Schaden in einer gemieteten Ferienwohnung oder im Mietwagen, müssten Sie die Kosten ohne geeignete Versicherung selbst zahlen. Gute Tarife beinhalten sowohl die Regulierung von Mietsachschäden an gemieteten Räumlichkeiten als auch die Übernahme von Mietsachschäden an gemieteten PKW und anderen Sachgütern. Bei PETPRTECT sogar bis zur Höhe der vollen Versicherungssumme.
- Mindestlaufzeit: Halten Sie bei der Auswahl eines Versicherungstarifs immer ein Auge auf die Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrags. In der Regel laufen Versicherungsverträge zwischen einem und drei Jahren. Während längerfristige Verträge durch die Anbieterbindung günstigere Monatsbeiträge ermöglichen, sind Sie mit einer kurzen Laufzeit deutlich flexibler.
- Versicherung von Hundehütern: Nicht immer können Sie selbst auf Ihren Hund aufpassen. Nachbarn, Freunde, Kinder und Bekannte springen in solchen Situationen gerne ein. Was aber, wenn der Hund unter Aufsicht dieser Personen einen Schaden anrichtet? Dann deckt der Versicherungsschutz auch diese Personen ab. Bei PETPROTECT umfasst dieser Schutz neben Partnern und Kindern sowie Angehörigen des eigenen Haushalts auch haushaltsfremde Tierhüter. Jedenfalls dann, wenn das Hüten nicht gewerblich erfolgt. Gewerbliche Tierhüter benötigen eine eigene Versicherung.
- Auslandsschutz: Wer schon einmal im Ausland einen Autounfall hatte, der weiß, wie teuer das werden kann. Auch bei Haftpflichtschäden durch Hunde sieht das nicht anders aus. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass der Schutzschirm Ihrer Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland greift. Immerhin möchten Sie Ihre Fellnase auch sorglos mit in den Auslandsurlaub nehmen können.
Weitere wichtige Kriterien für eine Hundehaftpflichtversicherung
Neben diesen Hauptkriterien kommen weitere Nebenkriterien dazu. Deren Wichtigkeit richtet sich sowohl nach Ihrem Wohnumfeld als auch danach, wie Sie Ihren Hund halten bzw. wie Sie die Freizeit mit dem Tier gestalten. Schäden an Scheinverbrechern (sog. Figuranten) sind insbesondere bei größeren Hunden interessant, die beispielsweise Freilauf in Ihrem Garten genießen.
Führen Sie Ihren Hund häufig ohne Leine aus, sollte der Versicherungsschutz auch Schäden umfassen, die beim Führen ohne Leine und Maulkorb entstehen. Wer dagegen Hundesport mit dem Schlitten, dem Wagen oder dem Dogscooter betreibt, sollten „Schlitten & Wagenschäden“ mit in die Versicherung aufnehmen.
Bestens abgesichert mit der Hundehaftpflicht von PETPROTECT
Mit einer guten Hundehalterhaftpflichtversicherung können Hundehalter deutlich besser schlafen. Immerhin reguliert sie nicht nur kleinere Sachschäden, sondern schützt im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin. Bei PETPROTECT haben Sie die Wahl zwischen gleich drei attraktiven Versicherungstarifen.
Schon ab wenigen Euro im Monat profitieren Sie von einer Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro sowie weltweitem Schutz gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Und das ganz ohne Maulkorb- und Leinenzwang. Informieren Sie sich jetzt über unsere Versicherungstarife oder lassen Sie sich völlig unverbindlich von unseren Experten zu Ihrem idealen Tarif beraten.