Hundesteuer: Das sollten Sie zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wissen
Deutschland ist Europameister! Nein, es geht nicht um Fußball, sondern um Steuern. In kaum einem Land ist das Steuersystem so komplex, die Steuerlast so hoch und die Bandbreite verschiedenster „Kleinsteuern“ so groß wie bei uns. Auch bei der Hundehaltung greift der Fiskus beherzt zu. Die Rede ist natürlich von der Hundesteuer.
Aber wer muss die Steuer zahlen? Wie hoch ist sie? Warum haben wir überhaupt eine Hundesteuer? Und vor allem: Wie melde ich meinen Hund korrekt an? All diese Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten.
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Warum zahlen wir überhaupt Hundesteuer?
Immer wieder gibt es Unmut rund um die Hundesteuer, denn andere Haustiere werden schließlich nicht besteuert. Oder haben Sie schon einmal etwas von einer Meerschweinchen-, Goldfisch- oder Wellensittichsteuer gehört? Der Hintergrund scheint mit einem Blick auf die Straße logisch: Hunde verursachen Dreck.
Wobei es vielmehr ihre Halter sind, die den Kot ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entsorgen. Und so gleicht so manche Parkanlage leider einem unappetitlichen Hundeklo, das regelmäßig und kostenintensiv gereinigt werden muss. In einer perfekten Welt würde die Hundesteuer auch genau hierfür verwendet.
Zahlreiche Gemeinden setzen die Einnahmen aus der Hundesteuer auch dafür ein, um Kotbeutel bereitzustellen und entsprechende Reinigungsarbeiten kostendeckend vorzunehmen. Leider weicht die Realität von der Theorie ab, denn im Gegensatz zu einer Abgabe wie dem Rundfunkbeitrag ist die Hundesteuer als Steuer nicht zweckgebunden.
Die Gelder wandern also in einen großen Steuertopf und können von Gemeinden und Städten frei verwendet werden. Das Zahlen der Hundesteuer entbindet Hundehalter also nicht von der Pflicht, die Hinterlassenschaften des Tiers zu entsorgen. Neben dem Auffüllen der Kommunalkassen hat die Hundesteuer jedoch einen weiteren Zweck. Durch die finanzielle Hürde soll sie die Anzahl der Hunde in einer Kommune begrenzen.
Steuern für Hunde aber nicht für Katzen – Unfair?
In Anbetracht der Tatsache, dass auch Katzen für die Allgemeinheit eine gewisse Belastung darstellen, ist die Frage nach einer Katzensteuer in jedem Fall erlaubt. Katzen etwa sind nachweislich dafür verantwortlich, dass die Singvogelpopulation in Deutschland in Teilen stark bedroht ist. Einmal ganz davon abgesehen, dass Freigänger ebenfalls ihren Kot im Gelände verteilen.
Eine Katzensteuer gibt es dennoch nicht, da Katzen anders als Hunde nicht als zu besteuerndes Luxusgut betrachtet werden. Katzen wurden historisch vielmehr in Dörfern und Städten gehalten, um die Mäuse- und Rattenpopulation zu minimieren.
Die Geschichte der Hundesteuer
Der erste Vorläufer der Hundesteuer in Deutschland wurde im Jahr 1500 erstmals unter dem Namen „Hundekorn“ erwähnt. Offiziell beginnt die Geschichte der Hundesteuer jedoch im Jahr 1810. Schon zu dieser Zeit wurde die Hundesteuer als Luxussteuer erhoben.
Damals gingen die Herrschenden davon aus, dass jemand, der sich ein Tier hält, das nicht als Nutztier einsetzbar ist, eine kleine Abgabe sicherlich verschmerzen kann. Heute ist die Hundesteuer als Luxussteuer primär nicht dazu da, Einnahmen zu erzielen. Vielmehr soll sie als Vermeidungssteuer die Anzahl der Hunde vor allem in den dicht besiedelten Gebieten minimieren. Dass das nicht ganz so gut funktioniert, zeigt ein Blick auf die Zahlen der letzten Jahre.
Immerhin sind die Einnahmen aus der Hundesteuer allein seit 2009 um 49 Prozent von 248 Millionen Euro auf 370 Millionen Euro gestiegen. Das liegt nicht nur an der Erhöhung der Hundesteuer, sondern auch an der stetig wachsenden Zahl der Hunde in Deutschland. Insbesondere die Corona-Pandemie hat hier zu einem enormen Wachstum geführt.
Wer legt in Deutschland die Hundesteuer fest?
In Deutschland sind die Länder für die Festlegung der Hundesteuer verantwortlich. Auf Basis der Kommunalabgabegesetze bzw. Hundesteuergesetze der Länder sind die jeweiligen Gemeinden zur Erhebung dieser Steuer berechtigt. Interessanterweise gibt es noch nicht einmal eine bundeseinheitliche Pflicht zur Hundesteuer. Unterschiede bestehen aber nicht nur zwischen den Bundesländern. Auch Gemeinden innerhalb eines Bundeslandes können frei über die Hundesteuer und deren Höhe entscheiden.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Da es in Deutschland keine bundeseinheitliche Regelung zwecks Erhebung einer Hundesteuer gibt, ist auch die Höhe der Steuer eine rein kommunale Angelegenheit. Damit können bereits wenige Kilometer Luftlinie für einen drastischen Steuersatzunterschied für den gleichen Hund sorgen.
Grundsätzlich gilt aber die Daumenregel, dass die Hundesteuer in ländlichen Gebieten deutlich niedriger ist als in der Großstadt. Während mancherorts auf dem Land etwa nur 50 Euro für den Ersthund fällig werden, sind es in Köln aktuell über 150 Euro. Ersthund? Ja, genau. Die Hundesteuer steigt für jeden weiteren Hund an.
Hintergrund ist auch hier wieder, dass die Anzahl der Hunde gerade in Ballungsgebieten begrenzt werden soll, um Konflikte und zu große Verschmutzungen zu vermeiden. Der Zweithund ist also in steuerlicher Hinsicht teurer als der Ersthund und der Dritthund teurer als der Zweithund. Ein weiterer Einflussfaktor auf die Hundesteuer ist die Rasse.
Während in manchen Gemeinden alle Hunde vor der Steuergesetzgebung gleich sind, erheben andere Gemeinden höhere Steuersätze für Listenhunde. Je nach kommunaler Regelung können sich Halter von Listenhunden durch einen Sachkundenachweis von der höheren Hundesteuer befreien lassen.
Wer Hundesteuer zahlen muss und wer nicht
Es gilt: Jede Person, die privat einen Hund besitzt, ist zur Entrichtung der Hundesteuer verpflichtet. Dabei geht der Staat davon aus, dass jeder Bürger, der sich den Unterhalt für einen Hund leisten kann, auch die entsprechende Steuer aufbringen kann.
Die Steuerhöhe ist dabei völlig unabhängig vom Einkommen des Halters. Aber wie es in Deutschland eben so ist, gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Im Fall der Hundesteuer sind es sogar gleich mehrere Fälle, bei denen die Hundesteuer komplett entfällt oder zumindest verringert werden kann:
- Dienstlich gehaltene Hunde wie zum Beispiel Rettungshunde, Forsthunde oder Diensthunde von Zoll und Polizei sind von der Hundesteuer befreit.
- Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind Begleit- und Assistenzhunde von Tauben, Blinden oder auf sonstige Weise hilflosen Personen. Diese Befreiung ist jedoch antragspflichtig.
- In einigen Gemeinden fallen auch Tierheimhunde nicht unter die volle Steuerpflicht – hier gibt es häufig Steuernachlässe.
- Wer seine Hunde aus gewerblichen Gründen hält, muss ebenfalls keine Hundesteuer entrichten. Diese Regelung gilt beispielsweise für Züchter.
So melden Sie Ihren Hund korrekt zur Hundesteuer an
Einen Hund korrekt zur Hundesteuer anzumelden, ist in Deutschland recht einfach. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Personalausweis sowie einige Daten zu Ihrem Hund. Wichtig sind unter anderem das Kaufdatum sowie das Wurfdatum. Die Abwicklung selbst geschieht in der Regel über das Rathaus bzw. die Verwaltung der Gemeinde.
In vielen Kommunen läuft die Anmeldung mittlerweile aber auch komplett online über die Website der Verwaltung ab. Damit ist der Prozess meist in nur zehn Minuten erledigt. Wichtig: Altere Hunde müssen zwei bis vier Wochen nach dem Erwerb angemeldet werden. Bekommt ihre Hündin Welpen müssen die Welpen spätestens mit dem vollendeten 3. Lebensmonat zur Hundesteuer angemeldet sein.
Hund von der Steuer abmelden – Vorgehen und Voraussetzungen
Wer kein Hundehalter mehr ist, muss selbstverständlich auch keine Hundesteuer mehr zahlen. Ist jemand nicht mehr in der Lage, einen Hund zu halten, gilt das ebenso wie beim Ableben des Vierbeiners. Auch wenn der Hund entlaufen ist, ist die Abmeldung bei der zuständigen Kommune möglich.
Geben Sie Ihren Hund ab, weil Sie ihn nicht mehr halten können, müssen Sie bei der Abmeldung Angaben zum neuen Halter machen. Wird Ihr Hund dagegen eingeschläfert oder verstirbt auf sonstigem Weg, benötigen Sie einen Nachweis durch einen Tierarzt. Abmelden müssen Sie Ihren Hund ebenfalls bei einem Umzug in eine andere Kommune. Vergessen Sie aber bitte nicht, Ihren Vierbeiner dort auch wieder anzumelden.
Wird die Steuerpflicht kontrolliert?
Man könnte nun sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Immerhin haben die wenigsten Hundehalter jemals eine Kontrolle erlebt – schon gar nicht auf dem Land. Nichtsdestotrotz ist die Nichtanmeldung eines Hundes nichts anderes als Steuerhinterziehung. Stichprobenkontrollen sind daher durchaus üblich. Gerade in Großstädten ist die Kontrolldichte sogar vergleichsweise hoch.
Als Nachweis dafür, dass die Hundesteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde, erhalten Hundehalter eine Hundesteuermarke. Diese sollte Ihr Hund in der Öffentlichkeit tragen. Im Idealfall befindet sich die Marke gleich am Halsband. Alternativ können Sie die Steuermarke auch im Geldbeutel mitführen. Wichtig ist in jedem Fall, dass sie die Marke vorweisen können, wenn Sie durch das Ordnungsamt kontrolliert werden.