Sie haben noch Fragen zu PETPROTECT?
Hier entdecken Sie hilfreiche Antworten.
PETPROTECT ÜBERZEUGT.
Weil Tierversicherung auch stets Vertrauenssache ist.
Eine gute Tierversicherung muss sich an ihren Leistungen messen lassen. Dazu gehört natürlich auch der Service! An dieser Stelle haben wir Ihnen hilfreiche Antworten auf häufige Fragen zu unseren Tierversicherungen zusammengestellt. Schauen Sie sich einfach in Ruhe um – und falls Sie hier keine Antworten finden, ist unser PETPROTECT Service-Team persönlich für Sie da. Gerade weil es um das Wohl Ihres vierbeinigen Lieblings geht, verstehen wir sehr gut, dass Sie es gerne ein wenig genauer wissen wollen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu Ihrer PETPROTECT Tierkrankenversicherung
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Bei PETPROTECT halten wir es gerne einfach. Damit ersparen wir Ihnen und Ihrem Hund eine komplexe Gesundheitsprüfung mit einem umfassenden Fragenkatalog. Dank Express-Gesundheitsprüfung ist dieser Schritt bei uns in Sekundenschnelle erledigt.
Nein, bei PETPROTECT reicht die Expressprüfung zur Einstufung völlig aus. Ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand Ihres Hundes müssen Sie nicht einreichen.
Krankheits- und Gesundheitskosten kennen kein Alter. Der Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist daher immer eine gute Entscheidung, zumal Behandlungs- und Operationskosten auch bei jungen Hunden rasant in die Höhe schnellen können. Idealerweise schließen Sie den Versicherungsschutz ab, sobald ihr Hund bei Ihnen einzieht. Möglich ist das bei PETPROTECT bereits nach der abgeschlossenen 8. Lebenswoche.
Wie bei jeder guten Krankenversicherung haben Sie es bei PETPROTECT selbst in der Hand, welchem Tierarzt Sie Ihr Vertrauen schenken. Das Gleiche gilt auch für die Wahl der optimalen Klinik für Ihren Liebling.
Die Leistungen für Operationen sind in allen Tarifen unbegrenzt. In den preisgünstigen Tarifen gibt es Leistungsobergrenzen für konservative Behandlungen: Im Komfort Tarif 500 € pro Jahr, im Premium Tarif 1.000 € pro Jahr. Die Leistungsobergrenzen entfallen in den Tarifen Exklusiv bzw. Exklusiv Plus.
Selbstverständlich nicht. Bei PETPROTECT sind alle Hunde unabhängig von ihrer Rasse, Funktion und ihrem monetären Wert gleich. Folglich kommt bei uns jedem Vierbeiner die bestmögliche medizinische Behandlung zugute.
Einige Erkrankungen haben ihre Ursache in der Zucht beziehungsweise Kreuzung bestimmter Rassen, sodass hier ein drastisch erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht. Da es unser Anspruch ist, dem Großteil unserer Versicherten ein leistungsstarkes Rundumpaket zu bieten, leistet PETPROTECT grundsätzlich nicht für Operationen und Behandlungen Ihnen bereits bekannter Krankheiten, Unfälle, Fehlentwicklungen. Explizit ausgeschlossen sind Operationen auf Grund des brachycephalen Syndroms (z.B. Operation eines zu langen Gaumensegels) sowie für Operationen zur Herstellung des Rassestandards und die Behandlung von Kryptorchismus. Zudem nicht geleistet wird für Krankheiten oder Unfälle, die von Ihnen oder Angehörigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung, durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie, durch Epidemien oder Pandemien, sowie durch Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation (nur im Tarif Exklusiv Plus nach 12 Monaten Wartezeit mitversichert) entstanden sind.
Um Ihrem Hund die optimale Behandlung zuteilwerden zu lassen, erstattet Ihnen die Hundekrankenversicherung von PETPROTECT die Kosten für alle notwendigen tiermedizinischen Behandlungen bis zum 4-fachen GOT-Satz. Das gilt auch für notwendige Operationen.
Hinter dem GOT-Satz verbirgt sich hierzulande die Gebührenordnung für Tierärzte. Tiermediziner können abhängig vom Aufwand der Behandlung und den anfallenden Kosten frei zwischen dem 1-fachen, 2-fachen, 3-fachen und 4-fachen Satz der genormten Gebührenordnung entscheiden. Bei einfachen Behandlungen kommen Sie meist mit den geringen Kosten des einfachen Satzes weg.
Handelt es sich um einen Notfall, kann der Tierarzt auch den 4-fachen GOT-Satz berechnen. Der berechnete GOT-Satz ist ebenfalls von der Lage des Tierarztes abhängig. So liegen die Kosten auf dem Land aufgrund geringerer Praxismieten beispielsweise auf einem geringeren Niveau als in der Großstadt.
Bei PETPROTECT steht die Gesundheit Ihres Hundes immer an oberster Stelle. Selbstverständlich übernehmen wir daher auch die Kosten für mehrere Operationen pro Jahr – sofern diese aus tiermedizinischer Sicht erforderlich sind. Dieser Grundsatz gilt bei PETPROTECT für alle tiermedizinisch notwendigen Leistungen. Bei weiteren Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns gerne persönlich kontaktieren.
Sie können die Tierarztrechnung einfach als Foto mit Ihrem Smartphone in der App hochladen. Wir prüfen und erstatten den Rechnungsbetrag, sofern bewilligt, innerhalb kurzer Zeit auf Ihr Konto. Wenn die Rechnung sofort nach der Behandlung bezahlt werden muss, müssen Sie zunächst in Vorkasse treten.
Wichtig: Bedingung für die Abwicklung des Schadensfalls ist, dass Sie uns die Mikrochip-Nummer (Transponder-Code) mitteilen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu ihrer PETPROTECT OP-Versicherung
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Die OP-Versicherung von PETPROTECT schützt gegen Kosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Operationen. Dabei sind die Kosten für die Nachsorge bis zu 90 Tage nach dem Eingriff mit inkludiert.
Muss Ihr Tier nach der Operation zum Beispiel in einer Tierklinik untegebracht werden, übernimmt unsere OP Verischerung die Kosten tarifabhänig zwischen 7 und 90 Tagen nach der OP. Auch die Versorgung Ihres Lieblings mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln ist mit inbegriffen.
Dabei machen wir keinen Unterschied zwischen Rassen. Bei PETPROTECT genießen alle Tiere den gleichen Versicherungsschutz. Ob klein, groß, Mischling oder Rasseexemplar. All das spielt für uns keine Rolle.
Bei PETPROTECT halten wir es gerne einfach. Damit ersparen wir Ihnen und Ihrem Hund eine komplexe Gesundheitsprüfung mit einem umfassenden Fragenkatalog. Dank Express-Gesundheitsprüfung ist dieser Schritt bei uns in Sekundenschnelle erledigt.
Nein, bei PETPROTECT reicht die Expressprüfung zur Einstufung völlig aus. Ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand Ihres Tieres müssen Sie nicht einreichen.
Wie bei jeder guten Krankenversicherung haben Sie es bei PETPROTECT selbst in der Hand, welchem Tierarzt Sie Ihr Vertrauen schenken. Das Gleiche gilt auch für die Wahl der optimalen Klinik für Ihren Liebling.
Die Leistungen für Operationen sind in allen Tarifen unbegrenzt. In den preisgünstigen Tarifen gibt es Leistungsobergrenzen für konservative Behandlungen: Im Komfort Tarif 500 € pro Jahr, im Premium Tarif 1.000 € pro Jahr. Die Leistungsobergrenzen entfallen in den Tarifen Exklusiv bzw. Exklusiv Plus.
Selbstverständlich nicht. Bei PETPROTECT sind alle Tunabhängig von ihrer Rasse, Funktion und ihrem monetären Wert gleich. Folglich kommt bei uns jedem Vierbeiner die bestmögliche medizinische Behandlung zugute.
Einige Erkrankungen haben ihre Ursache in der Zucht beziehungsweise Kreuzung bestimmter Rassen, sodass hier ein drastisch erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht. Da es unser Anspruch ist, dem Großteil unserer Versicherten ein leistungsstarkes Rundumpaket zu bieten, sind einige wenige Folgen von Extremzüchtungen sowie Krankheitsbilder und angeborene Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nähere Informationen dazu, um welche Ausschlüsse es sich handelt, finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Um Ihrem Tier die optimale Behandlung zuteilwerden zu lassen, erstattet Ihnen die Tierkrankenversicherung von PETPROTECT die Kosten für alle notwendigen tiermedizinischen Behandlungen bis zum 4-fachen GOT-Satz. Das gilt auch für notwendige Operationen.
Hinter dem GOT-Satz verbirgt sich hierzulande die Gebührenordnung für Tierärzte. Tiermediziner können abhängig vom Aufwand der Behandlung und den anfallenden Kosten frei zwischen dem 1-fachen, 2-fachen, 3-fachen und 4-fachen Satz der genormten Gebührenordnung entscheiden. Bei einfachen Behandlungen kommen Sie meist mit den geringen Kosten des einfachen Satzes weg.
Handelt es sich um einen Notfall, kann der Tierarzt auch den 4-fachen GOT-Satz berechnen. Der berechnete GOT-Satz ist ebenfalls von der Lage des Tierarztes abhängig. So liegen die Kosten auf dem Land aufgrund geringerer Praxismieten beispielsweise auf einem geringeren Niveau als in der Großstadt.
Bei PETPROTECT steht die Gesundheit Ihres Hundes immer an oberster Stelle. Selbstverständlich übernehmen wir daher auch die Kosten für mehrere Operationen pro Jahr – sofern diese aus tiermedizinischer Sicht erforderlich sind. Dieser Grundsatz gilt bei PETPROTECT für alle tiermedizinisch notwendigen Leistungen. Bei weiteren Fragen zum Leistungsumfang können Sie uns gerne persönlich kontaktieren.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu Ihrer PETPROTECT Notfall-Fürsorge
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen zu unserer PETPROTECT Notfall-Fürsorge. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
FirstVet ist ein Online-Tierarzt, dessen Hauptservice veterinärmedizinische Hilfe und Beratung via Videoanruf ist. Sie buchen einfach eine Videosprechstunde mit einem erfahrenen, in Deutschland approbierten Tierarzt und erhalten eine Behandlungsempfehlung, um die gesundheitlichen Probleme Ihres Haustiers bequem von zu Hause aus zu lösen – an 365 Tagen im Jahr! Sie sparen sich nicht nur stressige Anfahrten für Ihr Tier und sich, sondern auch lange Wartezeiten in der Praxis.
Sie können diesen Service per App auf dem Smartphone und Tablet (Android sowie iOS) oder über eine Webapp auf dem PC nutzen. Wenn Sie die Desktopvariante auf dem PC nutzen, empfehlen wir Google Chrome als Browser.
Im ersten Schritt müssen Sie ein Kundenkonto bei FirstVet anlegen. Dies können Sie direkt in der App oder auf der folgenden Website tun: https://account.firstvet.com/de?insurance=petprotect.
Nachdem Sie Ihren PETPROTECT Tarif abgeschlossen haben, erhalten Sie per Mail weitere Infos zur FirstVet Videosprechstunde sowie eine kurze Anleitung, wie Sie den Service nutzen.
Nach erfolgreichem Anlegen des Accounts können Sie über die App und im Web ganz einfach einen Termin buchen, PETPROTECT als Versicherer auswählen und sich als Kunde mit Ihren Versichertendaten verifizieren. Anschließend erhalten Sie einen kostenlosen Termin zur vereinbarten Uhrzeit.
Sie benötigen ein Smartphone, Tablet oder einen PC mit Kamera bzw. Webcam, um eine Videoübertragung zu ermöglichen.
Die PETPROTECT Notfall-Fürsorge können Sie rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr nutzen – und das, so häufig Sie möchten! Für PETPROTECT Kunden ist das Angebot dabei immer kostenlos.
Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin doch nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, den Termin auf eine andere Zeit zu verschieben.
Nein, die Beantwortung medizinischer Fragen per E-Mail wird nicht angeboten.
Als fester Bestandteil all unserer PETPROTECT Tierkrankenversicherungen fallen für die PETPROTECT Notfall-Fürsorge keine zusätzlichen Kosten an, wenn Sie Videosprechstunden nutzen wollen.
Natürlich können Sie FirstVet auch ohne PETPROTECT Kunde zu sein nutzen, allerdings werden die Kosten für die Videosprechstunden dann nicht von uns übernommen.
Sie können unbegrenzt viele Videosprechstunden von unserem Partner FirstVet in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Tier mit PETPROTECT krankenversichert ist, fallen für das Tier keine über die Versicherungskosten hinausgehenden Kosten für die Videosprechstunden an.
Sollte die Videosprechstunde aufgrund technischer Probleme abbrechen, werden Sie von FirstVet erneut kontaktiert.
Ja, wenn während der Beratung festgestellt wird, dass eine weitere Behandlung benötigt wird. In diesem Fall hilft Ihnen der konsultierende Tierarzt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik in Ihrer Nähe zu finden.
Das können wir nicht garantieren. Bei der PETPROTECT Notfall-Fürsorge handelt es sich um eine telemedizinische Beratungsleistung. Sollten Sie an einen Tierarzt oder eine Tierklinik mit weiterführender Behandlung überwiesen werden, gelten unsere Versicherungsbedingungen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu ihrem PETPROTECT HundehaftpflichtSchutz
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Bei der Hundehaftpflicht handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Richten Sie bei anderen Menschen einen Schaden an, tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür ein. Sie übernimmt die Kosten für Sachschäden, Personenschäden und finanzielle Schäden. Die sogenannte Hundehalterhaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht.
Gerade bei Personenschäden können die Ansprüche schlimmstenfalls in die Millionen gehen. Wer keine Versicherung hat, haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen. In einigen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen) ist die Hundehalterhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit mögliche Geschädigte nicht im Regen stehen.
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den PETPROTECT im Schadensfall für Schäden übernimmt, die Ihr Hund anrichtet. Mit unserer Hundehaftpflicht sind Sie dank einer Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro je nach Tarif pro Schadensfall auf der sicheren Seite.
Nicht alle Hunderassen sind bei der Hundehaftpflichtversicherung versicherbar. Folgende Rassen zählen als Listenhunde und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – eine Hunde-Krankenversicherung ist selbstverständlich auch für Listenhunde möglich.
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Bullmastiff
Bullterrier (alle Arten, wie z.B. Miniatur-Bullterrier)
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastín Español
Mastino Napoletano
Pitbull-Terrier
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Bei der PETPROTECT-Hundehaftpflicht müssen Sie sich nicht mit langen Wartezeiten herumplagen. Ihr Hund ist ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu 100 Prozent versichert. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn der fällige Versicherungsbeitrag termingerecht bezahlt wurde bzw. abgebucht werden konnte.
Die PETPROTECT-Hundehaftpflicht gilt nicht nur für Sie und Ihre Familienmitglieder. Auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die sporadisch auf Ihren Hund aufpassen und mit ihm spazieren gehen, sind mitversichert. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind professionelle Hundesitter. Diese müssen zur Ausübung ihres Gewerbes eine eigene Hundehaftpflicht abschließen.
Bei den PETPROTECT Hundehalter-Haftpflicht Tarifen ist 0€ oder 150€ Selbstbeteiligung möglich. Für einige Leistungserweiterungen im Basis- und Top-Schutz gelten generelle Selbstbeteiligungen. Zum Beispiel für Schäden an einer gemieteten Wohnung.
Nein. Schäden an Ihrem Eigentum, die Ihr Vierbeiner in Ihrem Haushalt anrichtet, sind nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Wie jede andere Haftpflichtversicherung übernimmt auch unsere spezielle Hundehalterhaftpflicht-Police lediglich Schäden, die Dritten entstanden sind.
Ja, der Haftpflichtschutz für Ihren Hund besteht auch im Ausland. Das ist besonders wichtig, denn abhängig von der lokalen Rechtsprechung können die regionalen Schadenersatzforderungen noch deutlich höher ausfallen als hierzulande. Wichtig: Der Versicherungsschutz für Länder außerhalb Europas ist meist zeitlich (im Premium-Tarif unbegrenzt) beschränkt. Nähere Informationen dazu können Sie den Versicherungsbedingungen von PETPROTECT entnehmen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu ihrer PETPROTECT Pferdehaftpflichtversicherung
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Die Liste der Personen, die im Rahmen der Pferdehaftpflicht mitversichert sind, ist lang. Neben den zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehörenden Personen sind je nach gewähltem Tarif auch nicht gewerbsmäßige Tierhüter, Fremdreiter, Gastreiter und Reitbeteiligte versichert.
Ja. Werden zwei Pferde bei der PETPROTECT Pferdehaftpflichtversicherung versichert, erhalten Sie auf den Vertrag mit dem günstigeren Beitrag 50 % Rabatt. Versicherungsnehmer ab 50 Jahren bekommen zudem 5 % Rabatt auf ihren Versicherungsbeitrag, ab 60 Jahren sind es sogar 10 %.
Bei PETPROTECT werden alle Pferde mit einem Stockmaß über 148 cm gleich behandelt. Dies gilt unabhängig von Rasse und Alter.
Der Beitrag für Ponys und Kleinpferde ist etwas höher als für ein größeres Pferd. Für Esel gelten gesonderte Tarife.
Nein, der Zweck einer Haftpflichtversicherung ist die Deckung von Schäden an fremden Dingen, Personen oder deren Vermögen.
Nein. Verursacht das Pferd einen Schaden, ohne geführt worden zu sein, kommt die PETPROTECT Pferdehaftpflichtversicherung trotzdem für die Kosten auf.
Ja. Rutscht beispielsweise ein Verkehrsteilnehmer auf Pferdeausscheidungen aus, so ist dieser Unfall durch die Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt.
Unfälle bei Kutsch- oder Schlittenfahrten sind mitversichert, sofern diese unentgeltlich erfolgen. Bei gewerblicher Nutzung des Pferdes entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Umsatz 15.000 Euro im Jahr übersteigt.